Unternehmensstruktur · 7 Min. Lesezeit
Gründung einer UK-Tochtergesellschaft
Ein praktischer Leitfaden zur Gründung einer hundertprozentigen UK-Tochtergesellschaft – Direktoren, eingetragener Sitz, Articles of Association, gesetzliche Meldungen und Steuern.

Das Vereinigte Königreich bleibt für internationale Unternehmen eine der am leichtesten zugänglichen Gerichtsbarkeiten weltweit, um eine kontrollierte, separat eingetragene Präsenz aufzubauen. Eine UK-Tochtergesellschaft ist ein nach britischem Recht gegründetes Unternehmen, dessen Anteile – ganz oder teilweise – von einer Muttergesellschaft im Ausland gehalten werden. Nach der Registrierung agiert sie als eigene juristische Person.
Was ist eine Tochtergesellschaft und was ist eine Muttergesellschaft?
Eine Muttergesellschaft ist das bestehende ausländische Unternehmen, das eine Mehrheitsbeteiligung an der britischen Einheit hält. Die UK-Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, die britischem Recht unterliegt und über eigene Direktoren, Jahresabschluss und Steuerregistrierungen verfügt. Die strategische Ausrichtung mag bei der Muttergesellschaft liegen, die laufende rechtliche Verantwortung liegt jedoch bei der Tochtergesellschaft.
Warum Unternehmen eine Tochtergesellschaft wählen
- Beschränkte Haftung – die Muttergesellschaft und ihre Gesellschafter haften in der Regel nicht für die Schulden der Tochtergesellschaft.
- Glaubwürdigkeit gegenüber britischen Banken, Vermietern, Lieferanten und Firmenkunden, die Verträge lieber mit einer britischen Einheit abschließen.
- Flexibilität bei der Ausgabe von Aktien, der Abwicklung der britischen Lohnabrechnung, dem Sponsoring von Visumsanträgen und (eventuell) dem Listing an einer britischen Börse.
- Ein klar abgegrenzter Rahmen für den britischen Markt, der die Marke, das Reporting oder den Kundenstamm der Muttergesellschaft nicht beeinträchtigt.
Zu beachtende Nachteile
Eine Tochtergesellschaft bringt britische Jahresabschlüsse, Körperschaftssteuererklärungen, eine mögliche gesetzliche Prüfung und laufenden Governance-Aufwand mit sich. Für Marktprüfungen in einem sehr frühen Stadium kann eine Zweigniederlassung (oder der einfache Handel aus dem Ausland) weniger aufwendig sein – siehe unseren Leitfaden Branch vs Subsidiary.
Wie eine UK-Tochtergesellschaft gegründet wird
Die Standardform ist eine Private Limited Company ("Ltd"). Die Gründung wird beim Companies House eingereicht und ist in der Regel innerhalb weniger Stunden abgeschlossen, wenn die Unterlagen in Ordnung sind.
Was das Companies House benötigt
- Mindestens einen namentlich genannten Direktor (eine natürliche Person) mit einer Dienst- und Privatadresse.
- Eine eingetragene Büroadresse im UK (eine virtuelle Adresse ist zulässig).
- Mindestens einen Gesellschafter – bei einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft ist dies die ausländische Muttergesellschaft.
- Memorandum und Articles of Association (oft werden die Model Articles übernommen).
- Angaben zu Personen mit maßgeblicher Kontrolle (PSCs).
Nach der Gründung
- Anmeldung der britischen Körperschaftssteuer bei der HMRC (erfolgt automatisch, aber bestätigen Sie die UTR).
- Registrierung für PAYE, wenn Sie Mitarbeiter im UK beschäftigen.
- Registrierung für VAT, wenn der steuerpflichtige Umsatz den Schwellenwert von £90,000 überschreitet (oder freiwillig früher).
- Eröffnung eines britischen Geschäftskontos – digitale Banken (Wise, Revolut) benötigen in der Regel eine Woche; traditionelle Banken 3–6 Monate.
- Einreichung eines Confirmation Statement und des Jahresabschlusses auf jährlicher Basis.
Haftungsausschluss
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Orientierung, entspricht dem Stand der Veröffentlichung und ersetzt keine maßgeschneiderte Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung. Setupinuk arbeitet bei jedem Projekt eng mit spezialisierten Rechtsberatern und Steuerberatern zusammen.